Aufstiegs-BAföG 2027 bringt mehr Geld für Online-Lehrgänge
"Zahlt der Staat meinen Lehrgang?" Die Hälfte der Kosten, ja. Ab August 2027 soll die Obergrenze auf 18.000 Euro steigen.

Das Aufstiegs-BAföG in Kürze
Das Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung für alle, die sich auf einen höheren Berufsabschluss vorbereiten, zum Beispiel auf die Meisterprüfung, den Fachwirt oder den Bachelor Professional. Rechtsgrundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
- Lehrgangskosten werden unabhängig vom Einkommen gefördert. Nur beim Unterhaltsbeitrag für Vollzeit-Teilnehmende zählen Einkommen und Vermögen.
- Es gibt keine Altersgrenze. Auch wer einen Bachelor als höchsten Hochschulabschluss hat, kann gefördert werden.
- Online ist nicht ausgeschlossen. Live-Online-Unterricht zählt wie Präsenzunterricht, und Fernlehrgänge werden nach besonderen Regeln gefördert.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) erhielten 2025 genau 186.100 Menschen Aufstiegs-BAföG, 1,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Bewilligt wurden 1,1 Milliarden Euro, im Schnitt 5.200 Euro Zuschuss und 1.800 Euro Darlehen pro Person. 42 Prozent der Geförderten waren Frauen.
Was heute gilt (Stand Oktober 2026)
| Baustein | Heutige Regel |
|---|---|
| Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | Bis 15.000 Euro; 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als freiwilliges zinsgünstiges Darlehen der staatlichen Förderbank KfW |
| Material für Meisterstück oder vergleichbare Arbeit | Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens 2.000 Euro |
| Erlass bei Bestehen | 50 Prozent des restlichen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf Antrag |
| Erlass bei Gründung | 100 Prozent des restlichen Gebührendarlehens, wenn du innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen gründest oder übernimmst und es mindestens drei Jahre führst |
| Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit) | Bis 1.019 Euro im Monat für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und 235 Euro je Kind; voller Zuschuss, aber einkommensabhängig |
| Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende | 150 Euro pro Monat und Kind unter 14, in Voll- und Teilzeit |
Das KfW-Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei, höchstens sechs Jahre lang. Danach zahlst du es innerhalb von zehn Jahren zurück, mit einer Monatsrate von mindestens 128 Euro.
Der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten umfassen (200 bei der ersten Stufe, dem Berufsspezialisten). Vollzeit heißt in der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an vier Werktagen, Teilzeit im Schnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat. Der Träger muss öffentlich, staatlich anerkannt oder zertifiziert sein, etwa nach den Zulassungsregeln der Bundesagentur für Arbeit (AZAV).
Was heute für Online-Lernende zählt
- Live-Online-Unterricht (virtuelles Klassenzimmer): Seit dem 1. August 2020 sind physische und virtuelle Präsenzveranstaltungen gleichermaßen förderfähige Unterrichtsstunden. Ein Lehrgang, der komplett im virtuellen Klassenzimmer stattfindet, kann deshalb auch als Vollzeit zählen. Das öffnet die Tür zum Unterhaltsbeitrag.
- Teilweise mediengestützte Lehrgänge: Lehrgänge, die teilweise auf einer Online-Lernplattform laufen und bei denen eine Lehrkraft das Lernen aktiv steuert, sind förderfähig, wenn Präsenzunterricht und regelmäßige Leistungskontrollen dazukommen.
- Fernlehrgänge: Sie werden nur als Teilzeit gefördert und nur, wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) sie nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zugelassen hat oder ein öffentlicher Träger sie anbietet.
- Reines Selbstlernen: Nicht förderfähig.
Bei Fern- und mediengestützten Lehrgängen heißt "regelmäßige Teilnahme", dass du an mindestens 70 Prozent der Leistungskontrollen teilnimmst.
Was 2027 geplant ist: die AFBG-Novelle
Die Bundesregierung hat das "Fünfte Gesetz zur Änderung des AFBG" vorgelegt (Bundestags-Drucksache 21/8412 vom 7. Oktober 2026). Der Bundestag hat es am 14. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Der Bundesrat muss zustimmen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Es soll am 1. August 2027 in Kraft treten.
| Baustein | Heute | Geplant ab 1. August 2027 |
|---|---|---|
| Obergrenze Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | 15.000 Euro | 18.000 Euro |
| Obergrenze Material Meisterstück | 2.000 Euro | 4.000 Euro |
| Erlass bei Bestehen auf das Gebührendarlehen | 50 Prozent | 60 Prozent |
| Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende | 150 Euro | 160 Euro |
| Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Lehrgangskosten | Werden abgezogen | Werden nicht mehr abgezogen |
Laut Gesetzesbegründung sinkt durch den höheren Erlass der Eigenanteil erfolgreicher Teilnehmender an den Lehrgangskosten von etwa 25 auf etwa 20 Prozent. Der Entwurf stellt außerdem klar: Die Vorbereitung auf Abschlüsse nach Hochschulrecht ist nicht förderfähig, auch nicht bei Zertifikatskursen von Hochschulen. Ein Online-Bachelor oder ein Hochschulzertifikat ist also kein Fall für das Aufstiegs-BAföG.
Der Zeitpunkt zählt. Nach den Übergangsregeln des Entwurfs gelten die höheren Obergrenzen und der Wegfall des Arbeitgeber-Abzugs nur für Lehrgänge, die am 1. August 2027 oder später beginnen. Die 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag gelten ab diesem Tag auch für laufende Lehrgänge. Beim Erlass entscheidet der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht: Für Anträge, die bis zum 31. Juli 2027 eingehen, gilt noch die 50-Prozent-Regel.
Die Regierung rechnet ab 2028 mit Mehrkosten von 27 Millionen Euro pro Jahr. Die Länder forderten, dass der Bund künftig die gesamten Kosten trägt statt 78 Prozent; die Bundesregierung lehnte das ab.
Ebenfalls geplant: mehr Unterhaltsbeitrag über die BAföG-Reform
Der Unterhaltsbeitrag ist an die Sätze des BAföG gekoppelt. Der Entwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes (Drucksache 21/8405) würde die Wohnpauschale am 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro und den Grundbedarf für Fachschülerinnen und Fachschüler am 1. August 2027 von 442 auf 469 Euro anheben. Nach unserer eigenen Rechnung mit den Zahlen des Entwurfs, der auch die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöht, stiege der Höchstbetrag für Alleinstehende in Vollzeit ab August 2027 von 1.019 auf etwa 1.133 Euro im Monat. Auch das ist noch ein Entwurf.
Die zweite Baustelle: neue Regeln für Fernlehrgänge
Ein Referentenentwurf des Bundesbildungsministeriums vom 17. August 2026 würde die Zulassungspflicht für Fernunterricht zum 1. Juli 2027 abschaffen. Bestehende ZFU-Zulassungen sollen bis zum 30. Juni 2028 gültig bleiben. Weil das AFBG an diese Zulassung anknüpft, schreibt der Entwurf seine Regeln neu:
- Mediengestützte Maßnahmen: Bis zur Hälfte eines Lehrgangs darf auf einer Online-Lernplattform laufen, wenn eine Lehrkraft das Lernen aktiv steuert und es Präsenzunterricht und regelmäßige Leistungskontrollen gibt.
- "Sonstige Maßnahmen": Dieser neue Begriff meint den klassischen Fernlehrgang mit Lernmaterial, bei dem Lehrkraft und Teilnehmende räumlich getrennt sind und es keinen Live-Unterricht gibt. Er bleibt als Teilzeit förderfähig. In jedem Monat braucht es mindestens 18 Unterrichtsstunden oder Lernmaterial in entsprechendem Umfang. In jedem Monat ohne Unterricht muss eine Lehrkraft eine Leistungskontrolle korrigieren und dir eine individuelle Rückmeldung geben. Selbsttests, die eine Software automatisch auswertet, zählen nicht, und die Kontrollen dürfen nicht am Ende gebündelt werden.
- Niedrigere Obergrenze: Für solche Lehrgänge wären die Gebühren nur bis 10.000 Euro förderfähig. Das Ministerium verweist auf weniger Betreuung durch Lehrkräfte und fehlenden Raumbedarf.
Live-Online-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer ist nicht betroffen und zählt weiter als regulärer Unterricht. Das ist ein Entwurf des Ministeriums, kein Gesetz.
Rechenbeispiele
Die vereinfachten Beispiele gehen davon aus, dass du das Darlehen nimmst, die Prüfung bestehst und den Erlass beantragst. Einkommensabhängige Bausteine und Steuern sind nicht berücksichtigt. "Geplant" heißt: Die Entwürfe werden so beschlossen, wie sie heute vorliegen.
Beispiel 1: Live-Online-Lehrgang zum Wirtschaftsfachwirt, 5.000 Euro. Heute: 2.500 Euro Zuschuss, 2.500 Euro Darlehen, davon die Hälfte (1.250 Euro) erlassen. Du zahlst 1.250 Euro. Geplant: 60 Prozent Erlass (1.500 Euro), du zahlst 1.000 Euro.
Beispiel 2: Teurer Lehrgang, 17.000 Euro. Heute sind nur 15.000 Euro förderfähig: 7.500 Euro Zuschuss, 7.500 Euro Darlehen, 3.750 Euro Erlass. Du zahlst die restlichen 3.750 Euro plus die 2.000 Euro über der Grenze, also 5.750 Euro. Geplant: Alle 17.000 Euro sind förderfähig, mit 8.500 Euro Zuschuss, 8.500 Euro Darlehen und 5.100 Euro Erlass. Du zahlst 3.400 Euro.
Beispiel 3: Klassischer Fernlehrgang mit Lernmaterial, 12.000 Euro. Heute, mit ZFU-Zulassung: 6.000 Euro Zuschuss, 6.000 Euro Darlehen, 3.000 Euro Erlass. Du zahlst 3.000 Euro. Geplant, bei Beginn nach beiden Reformen: nur 10.000 Euro förderfähig, mit 5.000 Euro Zuschuss, 5.000 Euro Darlehen und 3.000 Euro Erlass. Du zahlst 2.000 Euro plus 2.000 Euro über der Grenze, also 4.000 Euro und damit mehr als heute.
Verwandte Förderungen für Online-Kurse
Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungen für Arbeitslose, für Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht, und im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch für Beschäftigte. Er deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrkosten und bei Bedarf Kinderbetreuung und Unterkunft. Du brauchst vor Beginn ein Beratungsgespräch bei der Agentur, und Träger und Kurs müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Online-Kurse sind möglich: Das Formular der Bundesagentur für zugelassene Maßnahmen führt "Digitale Maßnahme" als eigene Form. Bei Weiterbildungen mit Berufsabschluss gibt es zusätzlich 150 Euro im Monat und unter bestimmten Voraussetzungen Prämien von 1.000 Euro (Zwischenprüfung) und 1.500 Euro (Abschlussprüfung).
Weiterbildungsstipendium
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) vergibt dieses Stipendium im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Wer bei der Aufnahme jünger als 25 ist, kann über drei Jahre bis zu 9.135 Euro bekommen, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme. Voraussetzung ist ein Berufsabschluss mit mindestens 87 Punkten (Durchschnittsnote 1,9 oder besser), eine vordere Platzierung in einem bundesweiten Berufswettbewerb oder eine begründete Empfehlung, dazu eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche. Gefördert werden etwa Vorbereitungskurse auf Aufstiegsprüfungen, EDV- und Sprachkurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf deiner Ausbildung aufbauen; jede Maßnahme musst du vor Beginn beantragen. Online-Kurse nennt das Merkblatt nicht ausdrücklich, frag deshalb bei deiner Kammer nach. Beachte: Das AFBG zieht andere öffentliche Mittel für denselben Zweck ab.
Qualifizierungsgeld
Diese Lohnersatzleistung zahlt die Bundesagentur für Arbeit, wenn ein Betrieb im Strukturwandel seine Beschäftigten weiterbildet: 60 Prozent des entfallenden Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Der Arbeitgeber trägt den Lehrgang, der mehr als 120 Stunden umfassen und bei einem zugelassenen Träger stattfinden muss. Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag muss den Weiterbildungsbedarf für mindestens 20 Prozent der Belegschaft festhalten (10 Prozent in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten). Lehrgänge, die auf ein nach dem AFBG förderfähiges Ziel vorbereiten, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme ist die erste Stufe (Berufsspezialist), wenn der Lehrgang vor dem 1. April 2028 beginnt.
Steuern
Deine eigenen Lehrgangskosten kannst du in der Regel als Werbungskosten absetzen, abzüglich der Zuschüsse. Beachte ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. November 2023 (VI R 9/21): Ein Teilerlass des Darlehens beim Aufstiegs-BAföG ist im Jahr des Erlasses steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn die Lehrgangskosten vorher als Werbungskosten abgezogen wurden.
So stellst du den Antrag: Schritt für Schritt
- Lehrgang prüfen. Prüfungsziel, Zahl der Unterrichtsstunden, Format, Träger: Passt alles zu den Regeln? Lass dir bei einem Fernlehrgang die ZFU-Zulassung zeigen, solange sie noch nötig ist.
- Früh beantragen. Den Antrag stellst du online über das Portal AFBG Digital oder mit den amtlichen Formblättern bei der zuständigen Behörde vor Ort. Die Gebührenförderung kannst du bis zum Ende des Lehrgangs beantragen, Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag gibt es aber frühestens ab dem Antragsmonat.
- Bescheid abwarten. Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, muss sie einen Vorschuss zahlen.
- Über das Darlehen entscheiden. Den Darlehensvertrag mit der KfW kannst du innerhalb von drei Monaten nach dem Bescheid abschließen.
- Teilnahme nachweisen. Dein Träger bestätigt die regelmäßige Teilnahme nach sechs Monaten und zum Ende des Lehrgangs.
- Bestehen und Erlass beantragen. Schick dein Prüfungszeugnis an die KfW.
Fazit: Mehr Geld, aber nicht für jedes Online-Format
Die Reform würde Weiterbildung für die meisten Teilnehmenden günstiger machen: höhere Obergrenzen, mehr Erlass bei Bestehen und kein Abzug von Arbeitgeberzuschüssen. Live-Online-Lehrgänge profitieren voll, weil sie wie Präsenzunterricht zählen. Für klassische Fernlehrgänge kämen dagegen strengere Regeln und eine niedrigere Obergrenze, wenn der Entwurf des Ministeriums so kommt. Wenn du einen Lehrgang für 2027 planst, prüfe vor der Unterschrift das Format, den Starttermin und den Stand beider Gesetze. Am 20. Oktober 2026 sind beide noch Entwürfe, und die Beträge können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Quellen
Stand der Angaben: 20. Oktober 2026
- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, Drucksache 21/8412 vom 7. Oktober 2026, Deutscher Bundestag, abgerufen am 20. Oktober 2026
- Beratung der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, erste Lesung am 14. Oktober 2026, Deutscher Bundestag, abgerufen am 20. Oktober 2026
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), geltende Fassung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 20. Oktober 2026
- Fragen und Antworten zum Aufstiegs-BAföG, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (aufstiegs-bafoeg.de), abgerufen am 20. Oktober 2026
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts, Bearbeitungsstand 17. August 2026, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 20. Oktober 2026
- Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Drucksache 21/8405 vom 7. Oktober 2026, Deutscher Bundestag, abgerufen am 20. Oktober 2026
- Aufstiegs-BAföG: Zahl der Geförderten im Jahr 2025 leicht rückläufig (Pressemitteilung Nr. 224 vom 29. Juni 2026), Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 20. Oktober 2026
- Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung, Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 20. Oktober 2026
- Kurzfragebogen für eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme, Vordruck BA I FW 102 (06/2026), Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 20. Oktober 2026
- Weiterbildungsstipendium: Stipendieninformation für duale Berufe (Stand August 2025), Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), abgerufen am 20. Oktober 2026
- Merkblatt Qualifizierungsgeld für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (09/2026), Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 20. Oktober 2026
- Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem AFBG geförderten Darlehens (Pressemitteilung 008/24 zum Urteil VI R 9/21), Bundesfinanzhof, abgerufen am 20. Oktober 2026
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Über den Autor

Ramon Tissler
Founder & CEO
Ramon Tissler ist Gründer und Geschäftsführer von StudyOnline.now. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Bildungssektor gründete und leitete er zuvor College Contact (1998-2020), eine deutsche Bildungsagentur für internationale Studienprogramme. Seine Mission ist es, das Finden des richtigen Online-Studiums einfacher, schneller und zugänglicher als je zuvor zu machen.